Klage aus Bayern: Keine Entschädigung wegen Corona-Auftrittsverbot
Karlsruhe (epd). Berufsmusiker können für die während der Covid-19-Pandemie angeordneten befristeten Auftrittsverbote und die damit verbundenen Einnahmeausfälle keine Entschädigung vom Staat verlangen. Denn die Behörden durften zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit den Veranstaltungsverboten die Kunst- und Berufsfreiheit der Musiker einschränken, wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe urteilte. Die zeitlich befristeten Maßnahmen seien verhältnismäßig und zumutbar gewesen. (AZ: III ZR 54/22)