Gericht: Die Größe allein macht noch keine Nürnberger Bratwürstchen

München, Nürnberg (epd). Auch außerhalb Nürnbergs dürfen weiter kleine Rostbratwürste hergestellt und als solche vermarktet werden. Die unter anderem für Markenrecht zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am Donnerstag die Klage eines Vereins von Herstellern Nürnberger Rostbratwürste gegen ein Produkt einer niederbayerischen Wurstfabrik zurückgewiesen, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte.