Entscheidung zu Söders Kreuz-Erlass erwartet
München, Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will morgen (Dienstag) seine Entscheidung zum sogenannten bayrischen Kreuz-Erlass bekannt geben. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob Symbole wie das christliche Kreuz im Foyer von bayrischen Dienstgebäuden hängen dürfen.Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 den Kreuz-Erlass auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden.