Bundesgerichtshof: Kindesumgang gegen Geld ist sittenwidrig
Karlsruhe, München (epd). Getrennt lebende Eltern dürfen ein Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern nicht von dessen finanziellen Zahlungen an die frühere Ehefrau abhängig machen. Denn ohne gerichtliche Prüfung des Kindeswohls und der Beteiligung der Kinder am Umgangsverfahren ist solch eine vor einem Amtsgericht getroffene Vereinbarung sittenwidrig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss. Die Karlsruher Richter hoben damit einen familiengerichtlichen Vergleich zwischen geschiedenen Eheleuten auf. (AZ: XII ZB 385/23)