Evangelisch wie…? Finde es heraus!
Welche historische evangelische Persönlichkeit steht Dir am nächsten? Der Prostestant-O-Mat verrät es.
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Warum feiern wir Weihnachten am 25. Dezember?
evde_m_admin
So., 25.12.2022 – 05:00
In der Bibel gibt es tatsächlich keinerlei Anhaltspunkt dafür, wann Jesus geboren wurde. Weder ist in den Weihnachtsgeschichten von der Kälte des Winters die Rede, noch von der beginnenden Blüte. Die christliche Tradition bedient sich hier vielmehr indirekter Anhaltspunkte, die sich nur durch eine allegorisierende Deutung aus einigen wenigen Textstellen herauslesen lassen, die einem dann aber erstaunliche Zusammenhänge auftun (in einem rein geistlichen Sinne, nicht in einem historisch-wissenschaftlichen).
Dabei werden nun folgende Indizien zusammengefügt:
In Lukas 1,26 steht, dass „im sechsten Monat“ der Engel Gabriel Maria erschien. Genau genommen sind all diese Auskünfte sehr allgemein. Aber nehmen wir mal an: Der „sechste Monat“ bezeichnet nicht den sechsten Monat des jüdischen Kalenders (das wäre der Monat Elul – etwa von Mitte August bis Mitte September). Sondern die Bezugsgröße für „im sechsten Monat“ wäre die vorausgehende Erzählung von der Erscheinung des Erzengels Gabriel vor Zacharias (die allerdings auch nicht datiert ist). Dann würde das heißen: Die Mutter des Täufers Johannes wird sechs Monate vor der Mutter Jesu schwanger. Verlaufen die Schwangerschaften nach Plan, dann wäre Johannes ein halbes Jahr älter als Jesus.
###mehr-artikel###In Johannes 3,30 sagt Johannes der Täufer über Jesus: „Er muss wachsen, ich aber muss abnehmen.“ Wobei für „abnehmen“ im Griechischen das Wort „elassein/elattein“ steht, was so viel heißt wie: geringer/kleiner/weniger/unbedeutender werden. Dieser Satz passt auf die Tatsache, dass Johannes‘ Bedeutung gegenüber der von Jesus im weiteren Verlauf des Johannesevangeliums abnimmt. Er könnte mit etwas Fantasie aber auch auf den liturgischen Kalender passen. Wenn nach dem Johannestag die Länge der Tage abnimmt, dann fiele der Johannestag auf den Tag mit dem längsten Sonnenstand (das ist nach dem etwas veralteten Julianischen Kalender der 24. Juni). Wenn nach dem Christtag (bzw. der Christnacht) die Länge der Tage zunimmt, dann fiele die Christnacht auf den Tag mit dem kürzesten Sonnenstand (nach dem Julianischen Kalender die Nacht vom 24. auf den 25. Dezember). Beides passt zusammen: Der Abstand der Geburtstage und die Tage des Kirchenjahres.
Sextus Julius Africanus (geboren ca. 160 bis 170 n. Chr., gestorben ca. 240 n. Chr.) war ein hochstehender römischer Bürger und zugleich Christ. Er ist der Autor der ersten christlichen Weltchronik. In ihr datiert er den ersten Schöpfungstag auf einen 25. März – nach Festlegung des damals gültigen Julianischen Kalenders der Frühlingsbeginn. Auch die Schöpfung beginne mit dem Aufbrechen der Natur, nicht mit ihrer Blüte im Sommer oder ihrem Absterben im Herbst, meint Julius Africanus (ihm war offenbar nicht bewusst, dass die Erde auch eine Südhalbkugel hat). Er schloss daraus, dass mit dem Frühlingsbeginn auch die neue Schöpfung beginnen müsse, die neue Schöpfung in Christus. Er legte diesen Tag als den Tag der Empfängnis Mariens fest. Neun Monate Schwangerschaft dazu gerechnet, ergibt sich flugs auch daraus die Geburt Jesu im Dezember/Januar – idealerweise sogar am 25.12.
Liest man nun mit diesen Festlegungen im Hinterkopf die Weihnachtsgeschichte des Lukas, dann passt die Szene von den Hirten, die mitten in der Nacht von der Klarheit des Herrn erleuchtet werden, wunderbar: Das Licht erscheint demnach in der größten Dunkelheit, d. h. der längsten Nacht des Jahres. Gleiches gilt für die Weihnachtsgeschichte des Matthäus: Nie ist ein Stern so lange am Himmel zu sehen, wie in der längsten Nacht des Jahres.
Oft wird auch behauptet: Der Weihnachtstermin habe die germanische Wintersonnenwendfeier abgelöst. Nun ist diese angeblich vorchristliche germanische Wintersonnenwendfeier allerdings nicht ernsthaft durch Quellen belegbar. Und wer will überhaupt wissen, ob es damals überregionale Bräuche in den diversen Völkerstämmen jenseits des Limes gegeben hat? Überregionale nicht-christliche Bräuche nördlich des Limes gab es ja noch nicht einmal Anfang des 19. Jahrhunderts!
Richtig ist: Das Weihnachtsfest löste die Feier des „Sol Invictus“-Festes am 25.12. ab (die Feier des „Unbesiegbaren Sonnengottes“, der Teil des römischen Kaiserkultes war). Dieser Termin wurde allerdings auch erst Mitte des dritten Jahrhunderts festgelegt. Und: Bereits aus Julius Africanus‘ älteren Berechnungen vom Anfang des dritten Jahrhunderts hatte sich ja der Weihnachtstermin ergeben. Das hieße aber: Nicht die Gleichsetzung von der Geburt des Sol Invictus und des Weihnachtsfestes macht den Termin. Sondern der Weihnachtstermin bot sich an, weil man einen populären Ersatz für die Sol Invictus-Feiern suchte. Das Neue war nur, dass man nun die Geburt Jesu feierte – was sich bis dahin für einen Christen (zumindest für einen gelehrten) nicht gehörte. Der damals lebende Theologe Origines (ein guter Bekannter von Julius Africanus) nämlich sagte, es zieme sich nicht, die Geburt Christi zu feiern (also seine Geburt nach dem Fleisch), sondern nur seine Taufe (also seine geistliche Geburt, die im Übrigen mit Epiphanias am sechsten Januar begangen wurde). Irdische Geburtstage seien heidnische Feste, das war Origines‘ Überzeugung.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 25. Dezember 2015 auf evangelisch.de.
AHA – Das soll Buß- und Bettag
Frank Muchlinsky
Di., 22.11.2022 – 04:45
Was Sie eigentlich schon immer über Kirche, Glaube oder Religion wissen wollten, aber sich bislang vielleicht nicht zu fragen wagten… Claudius Grigat und Pfarrer Frank Muchlinsky sprechen über höchst Heiliges, kurios Kirchliches und scheinbar Selbstverständliches. Dieser Beitrag lief erstmals am 16. November 2016.
Evangelisch wie…? Finde es heraus!
Hanno Terbuyken
Mi., 20.07.2022 – 07:15
Fragen klären und mit Vorurteilen aufräumen
evde_m_admin
Do., 08.02.2024 – 11:00
Auch wenn manche schwäbische Gegenden ihre Fastnacht auf uralte germanische Bräuche und Fruchtbarkeitsriten zurückführen, so liegt die Wurzel des Faschingsfestes doch im Christentum. Schon die Namen „Fast-Nacht“ (die Nacht bzw. letzten Nächte vor der Fastenzeit) , sowie „Karne-Val“ (von lateinisch Carnem levare – Fleischwegnehmen) zeugen von dem engen Zusammenhang mit der vierzigtägigen Fastenzeit, die mit dem Aschermittwoch beginnt.
Die ersten Nachrichten über Fastnachtsfeiern stammen aus dem 12. oder 13. Jahrhundert als Gegensatz zur nachfolgenden Fastenzeit. Bevor nicht nur dem Fleisch, sondern allgemein Fett und Milchprodukten bis hin zur Sexualität vierzig Tage lang entsagt wurde, herrschte eine Zeit der Völlerei, der Maßlosigkeit, der derben Scherze und der sexuellen Ausschweifungen. Mancherorts wurde der Berufsgruppe, die am meisten unter dem Fasten zu leiden hatte, den Metzgern, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In Nürnberg beispielsweise ließen die Metzger in einem Tanz zum letzten Mal „die Sau raus“.
Das kann man so nicht sagen. Die frühesten Zeugnisse sind vorreformatorischer Zeit. Sicher ist, dass die „tollen Tage“ im Spätmittelalter der offiziellen Kirche ein Dorn im Auge waren. Sie sah in den sexuellen Ausschweifungen, der Völlerei, den Wettkämpfen und Spielen, den Besäufnissen und derben Schauspielen geradezu eine „civitas diaboli“, eine Gegenwelt zum Paradies, eine Hingabe an die Welt, nicht zu Gott. Deshalb verdammte sie die Faschingszeit als widergöttlich.
Dennoch ist es richtig, dass die Reformatoren eine größere Distanz zum Fasching zeigten als die katholische Kirche. Während diese versuchte, das „Böse“ und Närrische ins Kirchenjahr zu integrieren – wahrscheinlich ursprünglich mit dem Hintergedanken, man müsse den Feind kennen, den man bekämpfe – und in den Faschingstagen eine Möglichkeit sah, dem Volk die anschließende Fastenzeit erträglicher zu machen, verboten die Reformatoren die Ausschweifungen des Karnevals und seine derben Scherze ganz.
Davon kann nicht die Rede sein. Martin Luther sah das Lachen als ein Zeichen göttlicher Gnade und als Gegenmittel gegen den Teufel an: „Verlacht den Feind und sucht Euch jemand, mit dem Ihr plaudern könnt… oder trinkt mehr, oder scherzt, treibt Kurzweil oder sonst etwas Heiteres. Man muss bisweilen mehr trinken, spielen, Kurzweil treiben und dabei sogar irgendeine Sünde riskieren, um dem Teufel Abscheu und Verachtung zu zeigen, damit wir ihm ja keine Gelegenheit geben, uns aus Kleinigkeiten eine Gewissenssache zu machen…“ Luthers Tischreden sind voll von derben Scherzen und Humor. Auch gutem Essen und Trinken gegenüber war Luther nicht abgeneigt. Darin befand er sich in bester Gesellschaft: Schon Jesus Christus wurde als „Fresser und Weinsäufer“ beschimpft.
Wenn Martin Luther den Fasching verbot, dann einerseits weil die derben Späße im Mittelalter bisweilen sehr ausarteten und er befürchtete, die Menschen könnten auf Dauer der Zügellosigkeit verfallen. Andererseits, weil er einem Fasten, das sich himmlische Belohnung versprach, kritisch gegenüberstand. An einer Fastenpraxis, die nicht als Verdienst vor Gott verstanden wurde, hielt Luther jedoch fest.
Dieser Artikel wurde erstmals am 24. Februar 2014 auf evangelisch.de veröffentlicht.
Der evangelische Traugottesdienst
evde_m_admin
Fr., 23.06.2023 – 12:45
Einige Teile Ihrer Traugottesdienstes können von Verwandten oder Freund/innen mitgestaltet werden. Sprechen Sie mit Ihrer Pastorin/Ihrem Pastor oder Pfarrer über die verschiedenen Möglichkeiten. Wir haben die Teile, die sich für eine Beteiligung besonders eignen, entsprechend markiert.
Sie können zu den einzelnen Bausteinen kurze Erklärungen aufrufen. In Klammern gesetzte Teile können weggelassen werden. Kursive Teile eignen sich besonders für die Gestaltung durch Ihre Verwandten oder Freund/innen.
Einzug in die Kirche
Begrüßung
Lied
Eingangsvotum
Eingangsgebet oder Psalmgebet
(eventuell) Lied
(eventuell) Lesungen aus der Bibel
(eventuell) Lied
Trautext (das ist meist der Trauspruch) und Predigt
Lied
Lesungen aus der Bibel zum Thema Ehe
Traubekenntnis
Ringtausch
Segnung des Brautpaares
Lied
Fürbittengebet
Vaterunser
Segen
Auszug aus der Kirche
Einzug in die Kirche
Üblicherweise versammelt die gesamte Gemeinde in der Kirche und wartet dort auf den Einzug des Brautpaares (mit Gefolge). Das Paar wird an der Kirchentür von der Pastorin/dem Pastor begrüßt und dann ziehen sie (eventuell zusammen mit einigen ‚besonderen‘ Gästen und den Blumenkindern) gemeinsam zu Glockengeläut und Orgelklang in die Kirche ein.
Der Brauch, dass die Braut sich von ihrem Vater in die Kirche führen lässt, ist im deutschsprachigen Raum unüblich. Er stammt aus dem englischen bzw. amerikanischen Raum und ist daher durch viele Filme bekannt geworden.
Begrüßung
Gemeint ist die Begrüßung der Gemeinde durch den Pastor/die Pastorin.
Lieder
Grundsätzlich können sich die Brautpaare aus den Christlichen Liederbüchern jedes beliebige Lied aussuchen. Achten Sie darauf, dass es möglichst Lieder sind, die viele Leute kennen.
Lassen Sie sich im Traugespräch von Ihrem Pastor/Ihrer Pastorin beraten, was hier alles möglich ist.
Vielleicht können Sie sich ja auch noch an ein Lied aus Ihrer Konfirmand/innen-Zeit erinnern, oder Sie haben bei anderen Anlässen neuere Kirchenlieder gehört, die Ihnen gefallen haben. In der Regel kann Ihnen hier jeder Wunsch möglich gemacht werden.
Es ist außerdem möglich, dass während des Gottesdienstes einzelne Lieder oder Musikstücke einfach vorgetragen werden, ohne dass die Gemeinde singt. Das müssen nicht unbedingt Kirchenlieder sein.
Eingangsvotum
Ein Votum ist ein kurzer Bibelvers, der in diesem Fall alle Anwesenden auf den Gottesdienst einstimmen soll.
Eingangsgebet bzw. Psalmgebet
Während das Eingangsgebet üblicherweise von der Pastorin/vom Pastor oder der gesamten Gemeinde gesprochen wird, kann an dieser Stelle auch ein Psalmgebet gesprochen werden. Psalmen sind Gebete aus dem Alten Testament. Solch ein Psalm kann auch durch eine Freundin/einen Freund oder eine Verwandte/einen Verwandten gesprochen werden.
Sie finden verschiedene Psalmengebete außer in der Bibel auch im Gesangbuch. Hier sind die Psalmen so gesetzt, dass es sich auch anbietet, sie eventuell im Wechsel zu sprechen.
Beispiel: Die eingerückten Stellen werden von den Männern, die ausgerückten von den Frauen gesprochen, oder eine Einzelne wechselt sich mit der Gemeinde ab. Suchen Sie sich eine Form aus, die Ihnen am besten gefällt.
Lesungen aus der Bibel
Die Bibel ist voll von schönen Texten über die Partnerschaft, die Liebe und anderen Texten, die sich für die Trauung eignen. An dieser Stelle im Gottesdienst können solche Texte (auch von anwesenden Freund/innen oder Verwandten) gelesen werden.
Anders als bei den Trausprüchen, können dies auch längere Passagen sein. Lassen Sie sich im Traugespräch beraten, welche Texte in Frage kommen.
Trautext und Predigt
Hier wird die Pastorin/der Pastor zu dem Trauspruch, den Sie sich ausgesucht haben und aus dem, was Sie ihr/ihm im Traugespräch erzählt haben, eine Predigt halten.
Lesungen aus der Bibel zum Thema Ehe
Mit den so genannten ‚Schriftworten zur Ehe‘ beginnt die eigentliche Trauhandlung, das heißt der Teil, bei dem das Brautpaar einander vor Gott und der Gemeinde das ‚Ja-Wort‘ gibt.
Die Evangelische Kirche versteht diesen Vorgang so, dass das Brautpaar sich diese Texte anhört und später im Traubekenntnis nicht nur zueinander ‚Ja‘ sagt, sondern auch zu diesen Texten, die ausdrücken, dass die Ehe eine gute Sache Gottes ist und dass Gott selbst das Paar in seiner Ehe begleiten will.
In der Regel kommt das Paar mit Beginn dieses Teils nach vorn an den Altar und bleibt dort bis nach der Segnung.
Traubekenntnis
Grundsätzlich gibt es für diesen Teil zwei Möglichkeiten: Die eine ist die der ‚Fragen‘, die der Pastor/die Pastorin dem Brautpaar stellt, und auf die das Paar schließlich mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antwortet. Die andere Form ist die der ‚Erklärung‘, bei der die Brautleute einander ein Versprechen geben. Der Wortlaut dieser Fragen bzw. der Erklärung kann variieren. Hier ein ‚klassisches‘ Beispiel: ###info-1###
Fragen
Pastor/Pastorin: N.N., willst du N.N., die/den Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau/deinen Ehemann lieben und ehren und die Ehe mit ihr/ihm nach Gottes Gebot und Verheißung führen – in guten und in bösen Tagen -, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
Bräutigam/Braut: Ja, mit Gottes Hilfe.
Erklärung
Bräutigam/Braut: N., ich nehme dich als meine Ehefrau aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. So lange wir leben. Dazu helfe mir Gott.
Ringtausch
An dieser Stelle werden in der Regel die Ringe getauscht, das Brautpaar reicht einander die Hand und der Pastor/die Pastorin spricht den Satz: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“
Segnung des Brautpaares
Die Segnung des Brautpaares kann allein durch die Pastorin/den Pastor erfolgen, oder auch zusammen mit Freund/innen und/oder Verwandten des Brautpaares. Dazu wird das Brautpaar in der Regel stehen oder knien und die, die den Segen zusprechen, legen dem Paar die Hände auf und sprechen einen kurzen Segens-Satz.
Diese Sätze können unter Umständen auch von den einzelnen Personen selbst formuliert werden. Anschließend ist die ‚eigentliche‘ Trauhandlung vorüber. Das Paar setzt sich wieder an seinen Platz und der Gottesdienst geht weiter.
###mehr-artikel###
Abendmahl
Sollte sich das Brautpaar wünschen, dass gemeinsam das Abendmahl gefeiert wird, ist hier der geeignete Platz dafür.
Fürbittengebet
Das Fürbittengebet steht dafür, dass auch zu einem so fröhlichen Anlass wie einem Traugottesdienst an die Menschen gedacht werden sollte, die nicht dabei sind, denen es vielleicht schlecht geht, eben solche, die es gebrauchen können, dass man an sie denkt und ihretwegen betet.
Hier könnten unter anderem auch die Menschen oder die Organisation genannt werden, für die die Kollekte gedacht ist, falls Sie eine solche einsammeln.
Das Fürbittengebet ist eine weitere gute Möglichkeit für Bekannte oder Verwandte, etwas im Gottesdienst zu sagen.
Vaterunser
Das Vaterunser ist ein fester Bestandteil jedes Gottesdienstes, ganz egal zu welchem Anlass er gehalten wird.
Segen
Am Schluss des Gottesdienstes steht der Segen Gottes an alle Anwesenden, den der Pastor/die Pastorin spricht.
Auszug
In der gleichen Weise, wie in die Kirche eingezogen wurde, zieht jetzt das Brautpaar zusammen mit der Pastorin/dem Pastor (und eventuellen Blumenkindern und den ‚besonderen‘ Gästen) wieder aus der Kirche aus.
AHA – Das soll die Himmelfahrt
evde_m_admin
Do., 18.05.2023 – 04:45
Was Sie eigentlich schon immer über Kirche, Glaube oder Religion wissen wollten, aber sich bislang vielleicht nicht zu fragen wagten… Claudius Grigat und Pfarrer Frank Muchlinsky sprechen über höchst Heiliges, kurios Kirchliches und scheinbar Selbstverständliches.
###galerie|134099|Die große Inszenierung: Christi Himmelfahrt in der Kunst.###
Dieser Beitrag erschien erstmals am 27. Mai 2014 auf evangelisch.de.
Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen
Markus Bechtold
Di., 02.05.2023 – 07:45
Heiratswillige Homosexuelle haben in Deutschland grundsätzlich fast überall die Möglichkeit, sich von einem Pfarrer einen Segen zusprechen zu lassen. In welcher Form das geschieht, wird von den 20 Landeskirchen aber höchst unterschiedlich geregelt. So verbieten zum Beispiel nur wenige Landeskirchen, dass eine Segnung öffentlich geschehen darf. Einige Landeskirchen bestehen darauf, dass eine Segnung einem herkömmlichen Traugottesdienst nicht zu sehr ähneln dürfe. In den meisten Fällen überlassen sie den jeweiligen Pfarrerinnen, Pfarrern und Gemeinden die konkrete Ausgestaltung der Feier. Nahezu alle Landeskirchen betonen aber, dass kein Pfarrer gezwungen werden kann, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Die Handhabe der Landeskirchen im Einzelnen:
Als erste Kirche hat sich die Evangelische Landeskirche in Baden mit ihrer Synode im April 2016 zur Anerkennung der „Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft“ bekannt. Gleichgeschlechtliche Paare können sich in einem öffentlichen Gottesdienst trauen lassen. Die Amtshandlung wird in das Kirchenbuch eingetragen. Zuvor waren nur Segnungen in privatem Rahmen außerhalb von Gottesdiensten zugelassen. Sollte ein Pfarrer oder eine Pfarrerin die Trauung eines homosexuellen Paares ablehnen, sollen Dekanin oder Dekan eine andere Person damit beauftragen.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat auf ihrer Frühjahrssynode 2016 ebenfalls beschlossen, Gottesdienste zur Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ab Juli 2016 den Traugottesdiensten für Ehepaare liturgisch und rechtlich gleichzustellen. Begründete Ausnahmen aus Gewissensgründen bleiben für Pfarrer und Gemeinden jedoch möglich. Zuvor waren seit 2002 Segnungsandachten für gleichgeschlechtliche Paare möglich, die sich jedoch von klassischen Traugottesdiensten für Ehepaare unterscheiden sollten.
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig hatte bei der Herbsttagung 2021 ihrer Landessynode den Weg zur kirchlichen Trauung unabhängig von der Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung freigemacht. Das Traugesetz tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. In der Präambel des Gesetzes über die kirchliche Trauung war bisher von der Ehe zwischen „Mann und Frau“ die Rede. Diese Formulierung wird durch die Worte „zwei Menschen“ ersetzt. Vollständig heißt der erste Satz der Gesetzes-Einleitung nun: „Die Ehe ist eine Gabe Gottes und hat die Bestimmung, das gemeinsame Leben zweier Menschen auf Lebenszeit in gegenseitiger Achtung zu gestalten.“
Die Bremische Evangelische Kirche ist der in der Landesverfassung verankerten Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit verpflichtet. „Das bedeutet, es gibt bei uns alle Spielarten, denn die Gemeinden entscheiden autonom“, erklärte Sprecherin Sabine Hatscher. Es gibt also sowohl Gemeinden, die öffentliche Segnungen und gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus gestatten, als auch solche, die beides verbieten. Segnungen werden als Amtshandlung in ein gesondertes Kirchenbuch eingetragen. Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare liegt in der Bremischen Evangelischen Kirche im Ermessen der einzelnen Gemeinde und ihrer Pastorinnen und Pastoren. Wo eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare stattfindet, entspricht sie dem üblichen Ablauf von Traugottesdiensten, wird beurkundet und in das Kirchbuch eingetragen.
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers öffnete am 15. Mai 2019 homosexuellen Paaren den Weg zur kirchlichen Trauung. Die Synode beschloss in Hannover einstimmig eine schriftliche Handreichung, nach der gleichgeschlechtliche Paare vor dem Traualtar künftig genauso behandelt werden wie Beziehungen von Frau und Mann. Beide Formen der Trauung sind in Deutschlands größter evangelischer Landeskirche damit völlig gleichgestellt.
In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurde die Segnung Homosexueller im Jahr 2013 der traditionellen Trauung gleichgestellt – bis auf den Namen. Anfang 2019 soll die Bezeichnung „Trauung“ für alle vom Standesamt beurkundeten Lebensbündnisse gelten. Die Kirchensynode brachte am 28. April 2018 ein entsprechendes Kirchengesetz zur Änderung der sogenannten Lebensordnung ein. Das Gesetz wurde am 30. November 2018 auf der Landessynode verabschiedet. Die Segnung gilt als Amtshandlung der Pfarrerin oder des Pfarrers, sie wird beurkundet und ins Kirchenbuch eingetragen. Die Synode der EKHN hatte am 28. April 2023 ein „Schuldbekenntnis gegenüber queeren Menschen“ ausgesprochen. Die EKHN zählt zu den Pionieren der Gleichstellung.
In der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst möglich. Die Landessynode hatte am 27. April 2018 eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet. Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Gewissengründen ablehnen, ist in das Traugesetz ein sogenannter „Gewissensvorbehalt“ eingefügt worden, der die Pfarrerin oder den Pfarrer jedoch verpflichtet, in diesem Fall eine sogenannte „Dimissoriale“ auszustellen, mit der die Trauung von einem anderen Pfarrer oder einer anderen Pfarrerin vorgenommen werden kann. Als Grundvoraussetzung für einen „kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“ erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll.
Die Synode der Lippischen Landeskirche beschloss am 14. Juni 2019 in erster Lesung bei lediglich einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren. „Paare, die durch die Eheschließung bekunden, dass sie eine auf Verlässlichkeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eingehen wollen, sollen in einem Gottesdienst den Segen Gottes empfangen können“, sagte der lippische Landessuperintendent Dietmar Arends. Nach dem geänderten Kirchengesetz soll die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung werden, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden. Zuvor hatte die Synode im Herbst 2015 beschlossen, dass sich homosexuelle Partner künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen können (in den zehn lutherischen Gemeinden der lippischen Kirche war das auch vorher schon möglich).
Die Nordkirche will künftig die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als „Trauung“ bezeichnen. Entsprechende Beschlüsse wurden am 13. September 2019 von der Landessynode in Lübeck-Travemünde nach intensiver Beratung getroffen. Viele Pastoren und Gemeindemitglieder würden den Begriff der „Segnung“ als zu sperrig empfinden, hieß es zur Begründung. Zugleich würde die „Segnung“ meist als „Trauung“ empfunden. Viele Menschen wüssten daher nicht, warum sie es dann nicht auch so nennen dürften, argumentierte St. Pauli-Pastor Sieghard Wilm als Vorsitzender des Vorbereitungsausschusses der Synode. „Unterschiedliche Begriffe sind inkonsequent“, sagte er. Angesichts der Vielfalt von Familienformen und Beziehungsweisen in Gesellschaft und Kirche will sich die Nordkirche verstärkt für den Abbau von Diskrimierungen einsetzen und vermehrt Anerkennung fördern. Ziel sei es, eine positive Grundhaltung gegenüber der Vielfalt von Lebenspartnerschaften und Beziehungen einzunehmen und sie als Segen und Reichtum Gottes zu verstehen. Es gelte, die große Lebensleistung anzuerkennen, die Menschen füreinander erbringen, die in Liebe, Respekt und verlässlicher Verantwortung zusammenleben. Schon seit 2014 waren Segensgottesdienste für homosexuelle Paare in der Nordkirche nach einer alten Regelung der früheren nordelbischen Kirche möglich, wenn Gemeinde und Propst dies befürworteten.
In der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Oldenburg ist die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare möglich. In dem Beschluss vom 22. November 2018 zur „Trauung für alle“ begrüßte die Synode ausdrücklich die Entscheidung des Bundestages vom 20. Juni 2017 zur „Ehe für alle“. Der Beschluss hält fest, dass die gültige Eheschließung nach staatlichem Recht die Voraussetzung für die kirchliche Trauung sei. Die Trauung wird als Amtshandlung in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen. Bisher durften in der oldenburgischen Kirche gleichgeschlechtliche Paare nur in besonderen Gottesdiensten gesegnet werden – diese Regelung galt seit 2003. Am 1. Juli 2017 hatte es eine Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf eingetragene Lebenspartnerschaften gegeben.
Die Evangelisch-reformierte Kirche hat auf ihre Gesamtsynode am 24. November 2017 eine Trauordnung für schwule und lesbische Paare beschlossen. Unter theologisch-ethischen Aspekten stehe eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft genauso unter dem Zuspruch Gottes wie die Partnerschaft zwischen Mann und Frau. Die neue Ordnung soll einen „gleichen Weg für alle“ öffnen. Das heißt auch: Gleichgeschlechtliche Trauungen sollen als Amtshandlung in das Kirchenbuch eingetragen werden und nicht etwa in ein spezielles Register, wie das in der westfälischen Landeskirche der Fall ist. Allerdings kann kein Kirchenrat und kein Pastor gezwungen werden, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.
In der Evangelischen Kirche der Pfalz ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare endgültig mit der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Die Trauung sei nun unabhängig vom Geschlecht der Paare eine Amtshandlung, die ein Pfarrer aufgrund seiner Dienstpflicht vollziehen müsse, sagte Oberkirchenrat Manfred Sutter am 22. Mai 2019 vor der pfälzischen Landessynode. Die Entscheidung fällte die Synode einstimmig. Grundsätzlich könne ein Pfarrer eine Amtshandlung unter Berufung auf sein Gewissen verweigern, sagte Sutter. Dies gelte auch für Trauungen. Allerdings sei als Begründung für eine Weigerung ausschließlich die Berufung auf die Heilige Schrift zulässig. Da der Gewissensvorbehalt nur für einzelne Menschen gelten könne, nicht jedoch für Gremien, entfalle das bisher bestehende Widerspruchsrecht der Presbyterien gegen die Trauung Gleichgeschlechtlicher. Wenn ein Pfarrer die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares ablehnt, muss er nach Sutters Worten unverzüglich den Dekan schriftlich informieren. Der Dekan habe dann dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer Pfarrer die Trauung vollzieht. Der ablehnende Pfarrer kann nicht verbieten, dass die Trauung in der Kirche seiner Gemeinde stattfindet.
Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat im Januar 2016 die völlige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren beschlossen. Die Trauung der Homo-Paare ist eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Wenn Pfarrer oder Kirchengemeinden die Trauung „aus Gewissensgründen“ ablehnen, muss eine andere Gemeinde gefunden werden. Eine bereits früher erfolgte Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares kann nachträglich als Trauung anerkannt und eine amtliche Bescheinigung darüber ausgestellt werden.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen werden Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe zwischen Mann und Frau vollkommen gleichgestellt. Eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung beschloss die westfälische Landessynode am 20. November 2019 in Bielefeld mit großer Mehrheit. Bislang konnten sich gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Das stellte sie Eheleuten weitgehend gleich. Der Gottesdienst durfte jedoch nicht „Trauung“ heißen und war auch keine offizielle Amtshandlung. Ab Januar 2020 wird die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden. In der Kirchenordnung sollen die Begriffe Ehemann und Ehefrau durch Ehepartner ersetzt werden.
In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden homosexuelle Paare weiterhin nicht überall mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Nach einem Beschluss der Landessynode am 28. November 2019 in Erfurt soll künftig den Gemeinden die Entscheidungskraft in dieser Frage übertragen werden. Bislang sind Segnungen in einem öffentlichen Gottesdienst grundsätzlich möglich. Wörtlich heißt es im Beschluss, die Landesynode bitte die Gemeinden, „vor dem Staat geschlossene Ehen gottesdienstlich zu begleiten“. Dabei sei der Kern jedes Gottesdienstes nach der staatlich vollzogenen Eheschließung „die Verantwortung vor Gott, das Versprechen der lebenslangen Treue und die Bitte um Gottes Beistand und Segen“. Damit können die Gemeindekirchenräte und die Pfarrer vor Ort entscheiden, wie künftig mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgegangen wird und ob sie getraut oder gesegnet werden. Pfarrer können auch weiter „aus Gewissensgründen“ gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Zeremonie oder Amtshandlung verweigern. Die Behandlung homosexueller Paare beschäftigt die EKM seit ihrer Gründung vor zehn Jahren. Um die unter einigen Schwierigkeiten erfolgte Fusion der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen zur neuen Landeskirche nicht zu gefährden, wird seit 2012 mit Rücksicht auf konservative Christen zwischen „Traugottesdiensten“ und „Gottesdiensten zur Eheschließung“ unterschieden. Die Jugendsynode der EKM hatte bereits 2017 gefordert, diese Sichtweise aufzugeben.
In der Evangelischen Landeskirche Anhalts sind Segnungen sind in einem Gottesdienst möglich. Die Entscheidung darüber treffen der jeweilige Gemeindekirchenrat und das Pfarramt. Bei Unstimmigkeiten wird der zuständige Kreisoberpfarrer einbezogen.
In der bayerischen evangelischen Landeskirche ist die offizielle Segnung von homosexuellen Paaren erlaubt. Das beschloss die Landessynode in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2018 in Schwabach. Gegner begründeten ihre ablehnende Haltung mit entsprechenden Bibelpassagen, die ihrer Meinung nach nicht mit Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren vereinbar sind. Daher sollen die Pfarrerinnen und Pfarrer ihrem Gewissen verpflichtet sein und dürfen es auch ablehnen, solche Segnungen vorzunehmen. Außerdem wird für homosexuelle Paare nicht der Begriff „Trauung“ verwendet wie für heterosexuelle. Die bayerische Landeskirche betont diesen Umstand: „In Bayern muss die Segnung unterscheidbar sein von Trauung zwischen Mann und Frau“, sagte ein Sprecher. Am 26. November 2019 hat eine Arbeitsgruppe der Landessynode in Bamberg eine umfangreiche Handreichung zur liturgischen Ordnung vorgelegt.
Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat im Oktober 2016 beschlossen, dass „Segnungen von Paaren in Eingetragener Lebenspartnerschaft im Einzelfall auch im Gottesdienst möglich sind, sofern Pfarrerinnen und Pfarrer sich hierzu bereit erklären“, und zwar nach einer Beratung im Kirchenvorstand. Allerdings besteht die Kirchenleitung auf den Unterschied: „Diese gottesdienstliche Segenshandlung versteht sich nicht als Trauung, sondern als Segnung.“ Die Kirchgemeinden machen Segnungen in einem eigenen Register aktenkundig. Bisher waren Segnungen in Sachsen nur im Rahmen der Seelsorge möglich, also nicht in öffentlichen Gottesdiensten.
In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe können im Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Das hat die Synode am 21. November 2020 beschlossen. Für die Segnungsgottesdienste hat die Landeskirche eine eigene liturgische Ordnung entwickelt. Danach wird auch die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare künftig im Kirchenbuch beurkundet. Dennoch ist nicht von einer Trauung die Rede. Zugleich gilt wie in anderen Landeskirchen ein individueller Gewissensvorbehalt: Pastorinnen und Pastoren können nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben. Die Landeskirche Schaumburg-Lippe führt damit als letzte Landeskirche öffentliche Segnung homosexueller Paare ein.
In der württembergischen Landeskirche ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst ab Januar 2020 möglich. Bundesweit einmalig ist, dass in dem vom Kirchenparlament verabschiedeten Gesetz auch schon Personen des „dritten Geschlechts“ einbezogen sind. Dem Beschluss vom 23. März 2019 zufolge sollen dann bis zu einem Viertel der württembergischen evangelischen Kirchengemeinden „gleichgeschlechtlichen Paaren oder Paaren, von denen zumindest eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört“, einen Segnungsgottesdienst nach einer zivilen Eheschließung anbieten. Zugleich hält die Präambel fest, dass es zum Ja oder Nein in dieser Frage „keinen Ausgleich auf einem Mittelweg, sondern nur die Möglichkeit, getrennte Wege zu eröffnen“ gebe.
Dieser Text wird mit den Synodenbeschlüssen laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 2. Mai 2023. Die Kommentarfunktion wurde am 27. September 2016 geschlossen.
Konfirmation? 13 Antworten für Eltern
evde_m_admin
Di., 02.05.2023 – 06:30
In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Der Unterricht beginnt in vielen Gemeinden nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang. Es gibt jedoch Gemeinden, die bereits im Frühsommer den Konfirmandenunterricht aufnehmen.
Sie melden ihr Kind im Gemeindebüro an. Viele Kirchengemeinden veröffentlichen im Gemeindebrief, teilweise auch per Rundbrief die Daten zur Anmeldung, meist vor den Sommerferien. Bei der Anmeldung oder auf einem Elternabend erfahren Sie dann auch weitere Einzelheiten zum Ablauf des Konfirmationsunterrichtes (Dauer, Termine usw.).
Ja, die Konfirmation ist möglich. Ab dem 14. Lebensjahr gilt das Selbstbestimmungsrecht des Kindes in religiösen Fragen, dazu zählt auch die Wahl des konfessionellen Bekenntnisses.
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.
Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich die Materialkosten sollen von den Erziehungsberechtigten mitgetragen werden. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten. Sofern diese Kosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Gemeinden Zuschüsse gewähren.
Der Konfirmationsunterricht ist nicht einheitlich geregelt. Wann man sich trifft, wie oft und wie lange, kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sein. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach dem genauen Ablauf. In der Regel findet der Konfirmandenunterricht Mittwoch nachmittags statt, da die Schulen diesen Tag vom Nachmittagsunterricht frei halten.
In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk oder einer andere Gemeinde zum Unterricht geht, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.
Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Und eine wichtige Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der wöchentliche Gottesdienst. Ihn kennenzulernen gehört deshalb zum Christsein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der Zeit als Konfirmandin oder Konfirmand besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach den Gepflogenheiten.
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Ihr Kind kann am Konfirmationsunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist eigentlich die Bestätigung der Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, wird es in der Regel am Ende des Konfirmationsunterrichts oder im Konfirmationsgottesdienst selbst getauft. Die Konfirmation als Bestätigung dieser Taufe ist dann eigentlich nicht mehr notwendig: Ihr Kind hat ja schon selber „Ja“ zur Taufe gesagt. In der Praxis beghen die Konfirmandinnen und Konfirmanden jedoch häufig beide Anlässe, die Taufe und die anschließende Konfirmation, die sie gemeinsam mit ihrer Konfirmandengruppe feiern.
Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. In einigen Landeskirchen ist die Konfirmation keine Voraussetzung für die Teilnahme an kirchlichen Wahlen, sondern lediglich die Kirchenmitgliedschaft. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmationsunterricht gleich.
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren für alle übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben.
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kirchengemeinde.
Dieser Text wurde erstmalig am 20. Mai 2013 auf evangelisch.de veröffentlicht.
Special: Ostergeschichte XL
Joerg Echtler
So., 09.04.2023 – 04:30
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Das Video wurde erstmals am 5. April 2021 veröffentlicht.