Wahlbenachrichtigungen sollten bis 2. Februar zugestellt sein

Fürth (epd). Bis spätestens 2. Februar sollten alle Wahlberechtigten in Bayern die amtliche Benachrichtigung zur Bundestagswahl (23. Februar) erhalten haben. Darauf hat das Bayerische Landesamt für Statistik am Freitag aufmerksam gemacht. In der Wahlbenachrichtigung steht, wo gewählt wird und wie ein Wahlschein beantragt werden kann. Wer bis 2. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt des Hauptwohnsitzes melden. Wahlberechtigt seien alle Deutschen, die spätestens am Tag der Wahl – also am 23. Februar – das 18.