Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern Einbehalt der Mietkaution

Erlangen, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei Schäden an einer Mietwohnung Vermietern den Zugriff auf eine hinterlegte Kaution erleichtert. Wie die Karlsruher Richter am Mittwoch urteilten, können Vermieter auch sechs Monate nach dem Auszug des Mieters und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist Schadensersatz für Mietschäden verlangen und dazu finanzielle Ansprüche mit der Kaution verrechnen. (AZ: VIII ZR 184/23) Voraussetzung sei, dass der Schadensersatzanspruch bereits vor Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist noch hätte verrechnet werden können.