Konfirmation? 13 Antworten für Eltern

Konfirmation? 13 Antworten für Eltern
evde_m_admin
Di., 02.05.2023 – 06:30

© epd-bild/Anestis Aslanidis
evangelisch.de hat alle wichtigen Informationen für Eltern zur Konfirmation ihrer Kinder zusammengestellt. Diese Fragen rund um das evangelische Glaubensritual interessieren immer wieder.

Nachgefragt
Von der Anmeldung der eigenen Kinder bis zur Konfirmation für Erwachsene: Wir beantworten für alle Eltern die wichtigsten Fragen rund um das Glaubensritual.

In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmationsunterricht anmelden?

In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Der Unterricht beginnt in vielen Gemeinden nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang. Es gibt jedoch Gemeinden, die bereits im Frühsommer den Konfirmandenunterricht aufnehmen.

Wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?

Sie melden ihr Kind im Gemeindebüro an. Viele Kirchengemeinden veröffentlichen im Gemeindebrief, teilweise auch per Rundbrief die Daten zur Anmeldung, meist vor den Sommerferien. Bei der Anmeldung oder auf einem Elternabend erfahren Sie dann auch weitere Einzelheiten zum Ablauf des Konfirmationsunterrichtes (Dauer, Termine usw.).

Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich. Ab dem 14. Lebensjahr gilt das Selbstbestimmungsrecht des Kindes in religiösen Fragen, dazu zählt auch die Wahl des konfessionellen Bekenntnisses.

Was lernt mein Kind im Konfirmationsunterricht?

Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.

Kostet der Unterricht etwas?

Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich die Materialkosten sollen von den Erziehungsberechtigten mitgetragen werden. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten. Sofern diese Kosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Gemeinden Zuschüsse gewähren.

Über welchen Zeitraum findet der Unterricht statt?

Der Konfirmationsunterricht ist nicht einheitlich geregelt. Wann man sich trifft, wie oft und wie lange, kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sein. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach dem genauen Ablauf. In der Regel findet der Konfirmandenunterricht Mittwoch nachmittags statt, da die Schulen diesen Tag vom Nachmittagsunterricht frei halten.

Ist der Unterricht auch woanders möglich?

In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk oder einer andere Gemeinde zum Unterricht geht, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmationsunterrichtes den Gottesdienst besuchen?

Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Und eine wichtige Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der wöchentliche Gottesdienst. Ihn kennenzulernen gehört deshalb zum Christsein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der Zeit als Konfirmandin oder Konfirmand besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach den Gepflogenheiten.

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Unser Kind ist nicht getauft. Kann bzw. muss es trotzdem konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmationsunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist eigentlich die Bestätigung der Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, wird es in der Regel am Ende des Konfirmationsunterrichts oder im Konfirmationsgottesdienst selbst getauft. Die Konfirmation als Bestätigung dieser Taufe ist dann eigentlich nicht mehr notwendig: Ihr Kind hat ja schon selber „Ja“ zur Taufe gesagt. In der Praxis beghen die Konfirmandinnen und Konfirmanden jedoch häufig beide Anlässe, die Taufe und die anschließende Konfirmation,  die sie gemeinsam mit ihrer Konfirmandengruppe feiern.

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. In einigen Landeskirchen ist die Konfirmation keine Voraussetzung für die Teilnahme an kirchlichen Wahlen, sondern lediglich die Kirchenmitgliedschaft. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmationsunterricht gleich.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren für alle übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben.

Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kirchengemeinde.

Dieser Text wurde erstmalig am 20. Mai 2013 auf evangelisch.de veröffentlicht.