Rundfunkbeitrag muss trotz Kritik an Programmvielfalt gezahlt werden

München (epd). Unzufriedenheit mit dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist kein Grund, den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 17. Juli die Berufung einer Frau aus dem Landkreis Rosenheim zurückgewiesen, die wegen eines „generellen strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt keinen Rundfunkbeitrag zahlen wollte, teilte der BayVGH am Dienstag in München mit.